Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel im Sinne der Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.
Sie ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese an Stelle einer Unterschrift auf elektronisch erstellte Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Dies wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar mit einem „Rundstempel“) sowie einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument auch tatsächlich von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Die Amtssignatur setzt sich ausfolgenden Elementen zusammen:
- Bildmarke, die die Gemeinde im Internet als die ihre gesichert veröffentlicht hat
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Information zur Prüfung der elektronischen Signatur
Bildmarke der Stadtgemeinde Pinkafeld
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Überprüfung: Die Amtssignatur kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokuments: Das ausgedruckte Dokument kann beim Gemeindeamt verifiziert werden. Dabei trifft die Gemeinde nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Gemeinde kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich – im Gemeindeamt
- per Fax
- per E-Mail (Scan des Dokumentes) an post@pinkafeld.bgld.gv.at
- postalisch (Original oder Kopie) an Hauptplatz 1, 7423 Pinkafeld