Ortspolizeiliche Verordnung nach dem Bgld. Landespolizeistrafgesetz

Die Stadtgemeinde Pinkafeld verweist an dieser Stelle auf dieVerordnung des Gemeinderates vom 16. Juli 1987, mit welcher zur Abwehr vermeidbarer gesundheitsgefährlicher oder belästigender Lärmentwicklung bzw. Geruchsbelästigung Verbote erlassen werden.

§ 1 Lärmerzeugende Maschinen z. B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte dürfen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 24.00 …

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