Die Wahlzeit wurde
in Pinkafeld von 07:00 bis 13:00 Uhr und
in Hochart von 08:00 bis 11:00 Uhr festgelegt.
Das Gemeindegebiet ist in neun Wahlsprengel mit folgenden Wahllokalen eingeteilt:
Wahlsprengel I | Innere Stadt | Rathaus |
Wahlsprengel II | An der Pinka | Diakoniezentrum |
Wahlsprengel III | Klosterleiten | Haus St. Vinzenz |
Wahlsprengel IV | Marktfeld | Volksschule |
Wahlsprengel V | Hammerfeld | Feuerwehrhaus Pinkafeld |
Wahlsprengel VI | Hinter der Au | Union-Heim |
Wahlsprengel VII | Bielfeld | HTBLuVA Pinkafeld |
Wahlsprengel VIII | Antonifeld | Neue Mittelschule |
Wahlsprengel IX | Hochart | Feuerwehrhaus Hochart |
Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl gibt es am 23. September 2022 einen vorgezogenen Wahltag.
Für die Wahlberechtigten der Wahlsprengel I bis VIII (Ortsteil Pinkafeld) ist das Wahllokal im Rathaus in der Zeit von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr eingerichtet. Für den Ortsteil Hochart ist das Wahllokal im Feuerwehrhaus Hochart in der Zeit von 18:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Am 23. September 2022 ist das Wählen mit Wahlkarte nicht möglich.
Bettlägerige und Briefwahl
Wenn Sie sich am Wahltag voraussichtlich nicht in der Gemeinde aufhalten, können Sie mit einer Wahlkarte im Wege der Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Sofern Sie am Wahltag wegen Bettlägerigkeit nicht in das Wahllokal kommen können, besteht ebenfalls die Möglichkeit bei der Gemeinde den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte und Ausübung des Wahlrechtes vor der Sonderwahlbehörde zu stellen. In diesem Fall kommt die Sonderwahlbehörde am Wahltag zu Ihnen nach Hause bzw. zu Ihrem Aufenthaltsort innerhalb des Gemeindegebietes.
Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
• Die Wahlkarte kann bei der Gemeinde schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) bis spätestens am 28. September 2022 beantragt werden. Schriftliche Anträge können auch noch bis 30. September 2022, 12:00 Uhr gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe an den Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person möglich ist.
• Die Wahlkarte kann seit 19. Juli 2022 auch elektronisch über die Internetseite: www.wahlkartenantrag.at beantragt werden.
• Die Wahlkarte kann mündlich durch persönliches Erscheinen bis zum 30. September 2022, 12:00 Uhr beantragt werden.
Die beantragten Wahlkarten, welche nicht persönlich abgeholt werden, müssen wir per Post zu eigenen Handen (RSa, blauer Brief) zusenden, daher bitten wir Sie, auch die Zeit für den Postweg zu berücksichtigen.
WEITERE INFOS ENTNEHMEN SIE BITTE IHRER PERSÖNLICHEN WAHLINFORMATION WELCHE SIE MITTE SEPTEMBER 2022 PER POST ERHALTEN!