Der Wärmepreisdeckel des Landes hilft privaten Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Das Burgenland ist das erste Bundesland, das einen Preisdeckel für das Heizen eingeführt hat. Abhängig von Einkommen und Heizkosten sind Förderungen bis zu 2.000 Euro möglich. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen.
Wie wird der Wärmepreisdeckel berechnet?
Bei der Berechnung der Förderhöhe werden
1. die Netto-Haushaltseinkommen aller Hauptwohnsitz gemeldeten Personen und
2. die zumutbaren Heizkosten des Haushalts prozentuell berücksichtigt:
• Bei einemHaushaltseinkommen von bis zu € 33.000,- netto pro Jahr sind 4 % Heizkosten zumutbar
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 43.000,– netto pro Jahr sind 5 % Heizkosten zumutbar
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 63.000,– netto pro Jahr sind 6 % Heizkosten zumutbar
• Für Haushalte, die 2022 einen Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben, gelten 3 % des Netto- Haushaltseinkommens als zumutbare Heizkosten.
Wo kann ich den Wärmepreisdeckel beantragen?
- Online unter https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/waermepreisdeckel/ NUR mit elektronischer Signatur (Handy-Signatur/ID Austria)
2. Im Gemeindeamt
Für die Antragsbearbeitung sind folgende Unterlagen erforderlich:
• Nachweis über das Nettoeinkommen 2022 (z. B. Jahreslohnzettel 2022, Einkommensteuerbescheid)
• Nachweis der Heizkosten 2023 (z.B. Vorschreibung vom Energielieferanten, Rechnung Heizmaterial)
• Vertretungsvollmacht (falls Antrag in Vertretung eingebracht wird)