Die Gemeinde Pinkafeld ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem 4a. Hauptstück des Burgenländischen Antidiskriminierungsgesetzes (Bgld. ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.pinkafeld.gv.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.0 (diese Prüfkriterien sind referenziert in der europäischen Norm EN 301 549 V1.1.2 [2018-05]) teilweise vereinbar.

Folgende Bereiche sind derzeit nicht allgemein barrierefrei:

a) Unverhältnismäßige Belastung  
Wir sind der Ansicht, dass wir keine Medien verwenden deren Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.  Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.0 und PDF/UA-konform aufzubereiten.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Stadtgemeinde Pinkafeld liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Trotz unseres engagierten Bemühens ist ein absolut barrierefreier Zugang leider nicht immer möglich. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie gewünschte Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen. Wir werden in der Folge versuchen, Ihnen diese Inhalte in geeigneter Form oder auf anderem Wege zukommen zu lassen. Unsere Kontaktdaten finden Sie untenstehend unter „Feedback und Kontaktangaben“.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.11.2020 erstellt.

Die Barrierefreiheit wurde überprüft durch eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des 4a. Hauptstücks des Bgld. ADG und der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche durch eine von uns durchgeführte Selbstbewertung erfolgte.

Feedback und Kontaktangaben

Wir möchten, dass unsere Web-Angebote von allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können. Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich per Kontaktformular an uns. Bei Fragen oder Feedback zur Website stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 057 600-2239 zur Verfügung. Wir werden uns umgehend mit Ihrem Anliegen befassen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

STADTGEMEINDE PINKAFELD
Hauptplatz 1
7423 Pinkafeld
0043 3357 42351
post@pinkafeld.bgld.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an den Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes Burgenland wenden. Dieser nimmt über das Kontaktformular  (www.e-government.bgld.gv.at/antidiskriminierung-kontaktformular) Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Antidiskriminierungsbeauftragter Mag. Klaus Mezgolits
Thomas Alva Edison-Straße 2
7000 Eisenstadt

Beschwerden werden vom Antidiskriminierungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des § 31a Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat der Antidiskriminierungsbeauftragte dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter:
https://www.burgenland.at/barrierefreies-internet/beschwerdeverfahren

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