Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht ist von TierhalterInnen, LandwirtInnen und privaten TierhalterInnen von Paarhufern bei der zuständigen Behörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) zu melden.

Was können wir alle tun, um die Ausbreitung möglichst zu verhindern?

Beachten Sie bitte die Transportbeschränkungen!

Bitte halten Sie sich dringend von Klauentieren fern. Füttern und berühren Sie diese keinesfalls (z …

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